Verwaltungsvorschrift zur Indirekteinleiterverordnung (IndirekteinleiterVwV)
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 25. Juli 2023 (StAnz. 32/2023 S. 1032)
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2. Genehmigungspflicht
3. Antragstellung und Erteilung der Genehmigung
4. Anzeige einer Indirekteinleitung (zu § 2 der IndV)
5. Sanierung bestehender Indirekteinleitungen - Anpassung an den Stand der Technik
6. Indirekteinleiterüberwachung
6.2. Überwachung durch Sachverständige einer sachverständigen Stelle nach § 6 IndV
Anlage 1
Hinweise zu den bestimmten Indirekteinleitungen
I. Hinweise zu Indirekteinleitungen nach Anhang 49 der AbwV
IV. Hinweise zu Indirekteinleitungen nach Anhang 53 der AbwV
2. Begriffsbestimmungen