Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Oktober 2008, AllMBl S. 630, zuletzt geändert am 1. Oktober 2015, AllMBl S. 442
Anlage 1 Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 781 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) Tankstellen für Kraftfahrzeuge
2 Begriffe
2.1 Definitionen
3 Allgemeines
4 Bemessung
4.1 Wirkbereich
4.2 Rückhaltevermögen
4.2.2 Größe des Rückhaltevermögens
4.2.3 Ort der Rückhaltung
4.3 Verunreinigtes Niederschlagswasser
5 Abdichtung
5.1 Abfüllflächen
5.1.2 Bauausführungen
5.1.2.3 Betonfertigteile
5.1.5 Fugen
5.3 Domschächte und Fernfüllschächte
5.4 Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem
6 Ausrüstungsteile
6.1 Abgabeeinrichtungen
6.2 Selbsttätig wirkende Sicherheitseinrichtungen zur Bestimmung des Rückhaltevermögens
7 Besondere Anforderungen an Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch
8 Regelungen zum Betrieb
8.5 Bestimmungsgemäße Betriebsunterbrechung, Stilllegung
9 Tankstellenspezifische Prüfungen gemäß § 19i WHG
9.2 Prüfung vor Inbetriebnahme
9.2.4 Abfüllflächen
9.2.7 Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem
9.3 Wiederkehrende Prüfung
9.3.4 Abfüllflächen
9.3.7 Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem
Anlage 2 Merkblatt Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff und Biodiesel in der Landwirtschaft mit einem Jahresverbrauch von maximal 40.000 l wasserwirtschaftliche Anforderungen
2. Errichtung einer EVT für DK oder Biodiesel
2.5 Entwässerung
2.6 Lagerbehälter