Trinkwasser aktuell
 

Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Tankstellen für Kraftfahrzeuge (TRwS 781)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Oktober 2008, AllMBl S. 630, zuletzt geändert am 1. Oktober 2015, AllMBl S. 442

I.

II.

Anlage 1 Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 781 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) Tankstellen für Kraftfahrzeuge

2 Begriffe

2.1 Definitionen

3 Allgemeines

4 Bemessung

4.1 Wirkbereich

4.2 Rückhaltevermögen

4.2.2 Größe des Rückhaltevermögens

4.2.3 Ort der Rückhaltung

4.3 Verunreinigtes Niederschlagswasser

5 Abdichtung

5.1 Abfüllflächen

5.1.2 Bauausführungen

5.1.2.3 Betonfertigteile

5.1.5 Fugen

5.3 Domschächte und Fernfüllschächte

5.4 Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem

6 Ausrüstungsteile

6.1 Abgabeeinrichtungen

6.2 Selbsttätig wirkende Sicherheitseinrichtungen zur Bestimmung des Rückhaltevermögens

7 Besondere Anforderungen an Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch

8 Regelungen zum Betrieb

8.5 Bestimmungsgemäße Betriebsunterbrechung, Stilllegung

9 Tankstellenspezifische Prüfungen gemäß § 19i WHG

9.2 Prüfung vor Inbetriebnahme

9.2.4 Abfüllflächen

9.2.7 Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem

9.3 Wiederkehrende Prüfung

9.3.4 Abfüllflächen

9.3.7 Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem

Anlage 2 Merkblatt „Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff und Biodiesel in der Landwirtschaft mit einem Jahresverbrauch von maximal 40.000 l – wasserwirtschaftliche Anforderungen“

2. Errichtung einer EVT für DK oder Biodiesel

2.5 Entwässerung

2.6 Lagerbehälter