Regulatorische und wissenschaftliche Grundlagen
Gemäß § 1 TrinkwV 2001 muss das Trinkwasser dem Verbraucher genusstauglich und so rein wie möglich zur Verfügung stehen. Modernes Leben hinterlässt auch in gut geschützten Wasserressourcen Spuren. Unter anderem sind es anthropogene Spurenstoffe, die das Trinkwasser und damit auch die menschliche Gesundheit nachteilig beeinflussen könnten. Obwohl solche „neuen Analyte“ (vgl. Kennz. 1202 ff.) häufig nur in sehr geringen Konzentrationen im Trinkwasser vorkommen und deshalb auch als „Spurenstoffe“ bezeichnet werden, sind sie dort immer unerwünscht. Dies gilt auch für solche, die gesundheitlich unverdächtig erscheinen oder die gut bewertbar sind.
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