Kommentar zur Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministers für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom August 2003: Maßnahmewerte (MW) für Stoffe im Trinkwasser während befristeter Grenzwert-Überschreitungen gem. § 9 Abs. 6–8 TrinkwV 2001
Im Bewusstsein des Normalbürgers scheiden gesetzlich festgelegte Grenzkonzentrationen („Grenzwerte“) für Stoffe in Umweltmedien, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen eine ungefährliche Umwelt (Grenzwertunterschreitung) von einer unmittelbar gesundheitsgefährdenden Umwelt (Grenzwertüberschreitung).
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