Trinkwasser aktuell
 

Hessisches Wassergesetz (HWG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Hessen

Vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2022 (GVBl. I S. 576, 591)

Amtliche Anmerkung:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung

  1. der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (ABl. EU Nr. L 140 S. 114),
  2. der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. EU Nr. L 24 S. 8), geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (ABl. EU Nr. L 140 S. 114).

Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

Zweiter Teil
Bewirtschaftung von Gewässern

Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

Zweiter Abschnitt
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Dritter Abschnitt
Schifffahrt

Vierter Abschnitt
Bewirtschaftung des Grundwassers

Dritter Teil
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Erster Abschnitt
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zweiter Abschnitt
Abwasserbeseitigung

Dritter Abschnitt
Wassergefährdende Stoffe

Vierter Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Anlagen

Fünfter Abschnitt
Gewässerausbau

Sechster Abschnitt
Hochwasserschutz, Deich- und Stauanlagen

Siebter Abschnitt
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Achter Abschnitt
Sanierung von Gewässerverunreinigungen

Neunter Abschnitt
Duldungen

Vierter Teil
Entschädigung, Ausgleich

Fünfter Teil
Gewässeraufsicht, Zuständigkeit

Sechster Teil
Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften