Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung des Stoffes "L-Histidine, 1-(2,4-dinitrophenyl)-N-(5-oxo-L-prolyl)-" gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 11. Januar 2019 (BAnz AT 25.01.2019 B5)
mit Smartlink: https://www.trinkwasseraktuelldigital.de/v.1232509
Gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gibt das Umweltbundesamt seine Entscheidungen über die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen nach § 6 Absatz 1 und Absatz 2 AwSV sowie über die Änderung von Einstufungen von Stoffen und Stoffgruppen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 AwSV im Bundesanzeiger öffentlich bekannt.
§ 7 Absatz 2 AwSV über die Mitteilungspflichten bleibt davon unberührt.