Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung des Stoffes "9,10-Anthracendion, 1,4-Diamino-, N,N'-gemischte 2-Ethylhexyl und 3-[(2-Ethylhexyl)oxy]propyl und 3-Methoxypropylderivate" gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
11. November 2020 (BAnz AT 17.12.2020 B13)
mit Smartlink: https://www.trinkwasseraktuelldigital.de/v.1398126
Gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gibt das Umweltbundesamt seine Entscheidungen über die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen nach § 6 Absatz 1 und 2 AwSV sowie über die Änderung von Einstufungen von Stoffen und Stoffgruppen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 AwSV im Bundesanzeiger öffentlich bekannt.
§ 7 Absatz 2 AwSV über die Mitteilungspflichten bleibt davon unberührt.