Bekanntmachung der bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische gemäß § 66 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 1. August 2017, BAnz S. 6518
Amtliche Anmerkung:
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