Trinkwasser aktuell
 

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 667)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Abschnitt 3
Schiff- und Floßfahrt

Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers

Teil 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung

Abschnitt 3
Wasserwirtschaftliche Anlagen

Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte

Abschnitt 5
Gewässerausbau

Abschnitt 6
Schutz vor Hochwasser und Dürre, Wasser- und Eisgefahr

Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Abschnitt 8
Haftung für Gewässerveränderungen

Teil 4
Enteignung, Entschädigung, Vorkaufsrecht

Teil 5
Gewässeraufsicht

Teil 6
Zuständigkeit, Verfahren

Teil 7
Gewässerbenutzungsabgaben

Abschnitt 1
Wassernutzungsgebühr

Abschnitt 2
Wasserentnahmeentgelt

Abschnitt 3
Abwasserabgabe

Unterabschnitt 1
Bewertungsgrundlagen

Unterabschnitt 2
Ermittlung der Schädlichkeit

Unterabschnitt 3
Abgabepflicht

Unterabschnitt 4
Festsetzung und Erhebung der Abgabe

Unterabschnitt 5
Verwendung der Abwasserabgabe

Abschnitt 4
Anwendung der Abgabenordnung

Teil 8
Bußgeldbestimmung

Teil 9
Schlussbestimmungen