Trinkwasser aktuell
 

Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Gesetz)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 5. Februar 2013, BGBl. II Nr. 3 S. 42

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Ballastwasser-Übereinkommen

Anlage
Regeln für die Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen

Abschnitt A
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt B
Behandlungs- und Kontrollvorschriften für Schiffe

Abschnitt C
Sondervorschriften in bestimmten Gebieten

Abschnitt D
Normen für die Ballastwasser-Behandlung

Abschnitt E
Vorschriften für Besichtigungen und die Erteilung von Zeugnissen über die Ballastwasser-Behandlung