Metaboliten von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PSM) im Trinkwasser bewerteten bis Ende Mai 1994 das Bundesgesundheitsamt (BGA) und seither das Umweltbundesamt (UBA) gemäß jeweils gültiger Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Dies geschah in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beziehungsweise dessen Vorgängerinstitut BgVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin).
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